• Nach dem derzeitig gültigen EEG gilt für Photovoltaik Produkte und deren wesentlichen Komponenten der sogenannte Nullsteuersatz unter den nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen:

    • Weil es sich um ein deutsches Steuergesetz handelt, muss sich die Rechnungs- und Lieferadresse, sowie der Anlagenstandort in Deutschland befinden.
    • Der Steuersatz von 0% gilt nur für den Betreiber der Photovoltaikanlage.
    • Gewerbliche Händler, Installateure, Wiederverkäufer bekommen eine Rechnung mit  19 % Umsatzsteuer und können sich diese wie gewohnt als Vorsteuer erstatten lassen.
    • Die installierte Nennleistung der PV-Anlage ist oder wird kleiner als 30 kWp laut Marktstammdatenregister sein.

      Als wesentliche Komponenten zählt die Finanzverwaltung:
    • Wechselrichter
    • Dachhalterung
    • Energiemanagement-System
    • Solarkabel
    • Wieland-Steckdose (Einspeisesteckdose)
    • Funk-Rundsteuerungsempfänger
    • Backup-Box und
    • der Notstromversorgung dienende Einrichtungen


    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

    Der Anlagenstandort ist auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden. Die betroffenen Komponenten sind mit 0% MwSt. im Shop ausgewiesen.

    Falls Sie die Voraussetzungen nach §13 Absatz 3 UStG nicht erfüllen, können Sie auf jeder Detailseite des Artikels sich Preise inkl. 19% MwSt. anzeigen lassen (B2B Kunden, Nichtberechtigte).

    Im Warenkorb und vor Abschluss der Bestellung bestätigen Sie, dass Sie die Voraussetzungen für die Nullsteuer nach §13 Absatz 3 UStG erfüllen. Nach dem Abschluss Ihrer Bestellung erhalten Sie aus dem Shop automatisch eine Kopie Ihrer Bestellung per Mail.

    Sollten Sie nach bereits erfolgter Bestellung feststellen, dass Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, korrigieren wir die Bestellung mit dem gültigen Mehrwertsteuersatz und fordern Sie auf den Differenzbetrag mit der ausgewählten Zahlungsart zu entrichten.